Abfall und Deponie


Kehrichtabfuhr

jeweils am Freitagmorgen vor 07.45 Uhr. Die Kehrichtsäcke dürfen erst am Abfuhrtag an den bezeichneten Sammelstellen deponiert werden. Bei der Kehrichtsammelstelle beim Werkhof kann der Hauskehricht jederzeit entsorgt werden. Die Gebührenmarken für die Abfallsäcke können im Dorfladen oder in der Gemeindekanzlei bezogen werden.


Recycling-Sammelstelle Werkhof:

Sammelstelle immer offen. Glas, Öl, Kehricht, PET-Flaschen, Dosen, Kleider, sowie Altpapier und Karton gebündelt und verschnürt.

Kunststoffsammelsäcke
Ab sofort können im Prima Laden Schmitten und in der Gemeindeverwaltung Kunststoffsäcke für Plastikabfälle erworben werden.
Preis:             1 Sack à 110 Liter = Fr. 4.00
Abgabestelle: Beim Werkhof Schmitten


Recycling-Sammelstelle Gemeindestall:

Sammelstelle immer offen. Batterien, Kleider, Konserven und Petflaschen.


Deponie „Schinterbödeli“:

Die Deponie Schinterbödeli wird ab sofort für das kostenlose Ablagern von Grünzeug, Ästen und Eisen in den dafür vorgesehenen Mulden und Abstellplätzen geöffnet.

Die Deponie Schinterbödeli wird ab 22. März 2024 für das kostenlose Ablagern von Grünzeug, Ästen und Eisen in den dafür vorgesehenen Mulden und Abstellplätzen geöffnet.

Für die kostenpflichtige Abgabe von Sperrgut und Aushubmaterial ist die Mulde bzw. der Abstellplatz wie folgt geöffnet:

Samstag, 13.04.2024   15.00 – 16.00 Uhr
Samstag, 25.05.2024   15.00 – 16.00 Uhr
Freitag,    21.06.2024   17.00 – 18.00 Uhr

Weitere Daten folgen später.

Die Deponiegebühren werden bar eingezogen.
Wer zu Hause keine Möglichkeit hat die Grünabfälle (Gartenabraum, Stauden, Rasen usw.) zu kompostieren, kann diese auf der Deponie deponieren. Gemäss Art. 2 des Abfallgesetzes der Gemeinde Schmitten ist jegliches Ablagern, Vergraben oder Verbrennen von Kehricht und anderen Abfällen auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten. Widerhandlungen gegen das Abfallgesetz und gestützt darauf erlassene Vorschriften und Verfügungen werden gemäss Art. 19 des Abfallgesetzes der Gemeinde Schmitten mit Busse bis Fr. 5’000.00 geahndet.

Gebühren
Sperrgut (1 m3): Fr. 60.00
Sperrgut (1/2 m3): Fr. 30.00
Sperrgut (1/4 m3): Fr. 15.00
Sperrgut kleinere Mengen (z. B. 1 Kessel Material): Minimum Fr.   5.00
Matratzen (pro Stück): Fr. 10.00
Aushubmaterial (1 m3): Fr. 10.00
Mofa- und Motorrad-Pneu ohne Felge (pro Stück): Fr. 6.50
PW-Pneu ohne Felge (pro Stück): Fr.   9.00
LKW-Pneu ohne Felge (pro Stück): Fr. 38.00
Motorrad-Batterien (pro Stück): Fr. 13.00
Auto-Batterien (pro Stück): Fr. 16.00
Lastwagen-Batterien (pro Stück): Fr. 50.00

Gebührenfrei: Eisen, unbehandeltes Holz, Kühl-, Elektro-, Elektronikgeräte und Gartenabfälle.
Gebührenpflichtig: Sperrgut, Fahrzeugbatterien, Pneu und Aushubmaterial.

Um unnötige Kosten und Umtriebe zu vermeiden, bitten wir alle Einwohner und Gäste, sich an diese Weisungen zu halten. Zuwiderhandlungen können von Fr. 100.00 bis Fr. 5’000.00 geahndet werden.

Preisliste Werkdienst gültig ab 01.01.2022

Fahrzeuge/Maschinen

Lindner ohne Kran mit Kipper p./Std. CHF 85.00
Lindner ohne Kipper mit Kran p./Std. CHF 127.00
Ford p./Std. CHF 50.00
Kramer mit Mann p./Std. CHF 176.00
Schneefräse mit Mann p./Std. CHF 110.00

Die Fahrzeuge/Maschinen werden nicht vermietet und nur mit Mann zur Verfügung gestellt.

GEMEINDEVORSTAND SCHMITTEN