Protokoll von der Gemeindeversammlung vom 08.12.2023

Aufgrund Art. 11 des kantonalen Gemeindegesetzes wird das Protokoll von der Gemeindeversammlung vom
08. Dezember 2023 zur Einsichtnahme in der Gemeindekanzlei Schmitten vom 08.01.2024 bis 08.02.2024 aufgelegt sowie auf die Homepage aufgeschaltet. Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Wenn keine Einsprachen eingehen, wird das Protokoll als genehmigt erklärt.

GEMEINDEVORSTAND SCHMITTEN